Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sind digitale Angebote für viele Unternehmen verpflichtend barrierefrei zu gestalten. Betroffen sind insbesondere Onlineshops, Buchungs- und Dienstleistungsangebote im elektronischen Geschäftsverkehr.
Barrierefreiheit bedeutet konkret: ausreichende Farbkontraste, vollständige Bedienbarkeit per Tastatur, sinnvolle Alternativtexte für Bilder, klare Struktur über korrekte Überschriften und Beschriftungen sowie Kompatibilität mit Screenreadern. Vieles davon ist saubere technische Handwerksarbeit.
Der oft übersehene Nebeneffekt: Barrierefreie Seiten sind für alle besser. Sie laden schneller, sind klarer strukturiert und ranken bei Google tendenziell besser, weil Maschinen sie ebenso gut „lesen“ können wie Menschen mit Hilfsmitteln.
Wir bauen Barrierefreiheit von Grund auf ein und prüfen sie messbar – statt sie als teure Nachrüstung zu behandeln.
